UNESCO Biosphärenreservat Bliesgau
Mit der einzigartigen und schützenswerten Natur ist das UNESCO Biosphärenreservat Bliesgau ein besonderer Ort der Entschleunigung. Barocke Städte, Flusslandschaften, weite Streuobst – und Orchideenwiesen laden hier zum Erholen ein.
Der Wald im Wandel
Das Saarland ist zu rund 36 Prozent bewaldet, wobei 75 Prozent Laub- und 25 Prozent Nadelbäume vorkommen. Trockenstress, Schädlingsbefall und Pilzkrankheiten haben auch im Saarland in den letzten Jahren verschiedene Baumarten geschwächt. Dadurch nehmen Gefahren wie Totholz, Astabbrüche, Sturm- und Wasserschäden zu, weshalb wir auf umsichtiges Verhalten und mögliche Wegesperrungen hinweisen.
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Der Wald erfüllt eine zentrale Rolle als Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten und dient zugleich als bedeutender Ort der Erholung für den Menschen. Viele Menschen halten sich dort in ihrer Freizeit auf, sei es beim Spazierengehen – mit oder ohne Hund –, beim Sammeln von Pilzen oder bei sportlichen Aktivitäten wie Wandern, Reiten oder Radfahren. Gerade im Saarland laden zertifizierte Premiumwanderwege zu Ausflügen in die Natur ein. In Deutschland ist das Betreten des Waldes zur naturverträglichen Erholung grundsätzlich erlaubt und erfolgt auf eigene Verantwortung; diese Regelung ist in § 14 des Bundeswaldgesetzes verankert. Waldbesucherinnen und Waldbesucher müssen sich dabei der typischen Gefahren bewusst sein und das damit verbundene Risiko akzeptieren. Zentrales Prinzip ist ein rücksichtsvolles Verhalten – sowohl gegenüber anderen Erholungssuchenden als auch gegenüber der Pflanzen- und Tierwelt. Das saarländische Waldgesetz (LWaldG) enthält nur wenige Einschränkungen des freien Betretungsrechts. Trotz möglicher Risiken bleibt ein Aufenthalt im Wald möglich, sofern das eigene Verhalten an die veränderten Bedingungen angepasst wird:
- Aufenthalte im Wald sollten bei Sturm, starkem Wind, heftigem Regen, starkem Schneefall oder Eislast an Bäumen unterbleiben.
- Bereiche mit sichtbar vielen beschädigten oder absterbenden Bäumen sind zu umgehen.
- Absperrungen und Umleitungen dienen in der Regel der Sicherheit und sind unbedingt zu beachten.
- Der Blick sollte regelmäßig in die Baumkronen gerichtet werden; auch bei Pausen abseits von Sitzgelegenheiten ist die Umgebung vorab zu prüfen.
- Das Besteigen von Totholz, geschädigten Bäumen, Holzstapeln oder am Weg liegenden Stämmen stellt eine erhebliche Lebensgefahr dar. Im Falle eines Unfalls kommt der schnellen Alarmierung von Rettungskräften im Wald und in der freien Landschaft besondere Bedeutung zu.
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Im Wald fehlen in der Regel klare Orientierungshilfen wie Straßennamen oder Hausnummern, und auch Flurbezeichnungen oder interne forstliche Namen von Waldflächen und Standorten sind vielen Menschen nicht geläufig oder werden missverstanden. Um im Notfall dennoch eine schnelle und eindeutige Ortung zu ermöglichen, wurde bundesländerübergreifend ein System mit fest definierten Anlaufpunkten für Rettungskräfte eingeführt. Diese sogenannten forstlichen Rettungspunkte sind Teil der „Rettungskette Forst“ und wurden so platziert, dass sie eindeutig identifizierbar sind und von möglichen Unfallorten in Wald und freier Landschaft aus möglichst rasch erreicht werden können. In einer Notsituation ist stets die Notrufnummer 112 zu wählen, die zu Polizei, Feuerwehr oder einer Leitstelle führt, von wo aus die erforderlichen Hilfe- und Rettungsmaßnahmen koordiniert werden. Eine Übersicht der vorhandenen Rettungspunkte kann hier eingesehen werden.