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Bitte beachten Sie: zur Zeit ist eine Beherbergung nur unter 2G+ möglich (genesen oder geimpft UND getestet).

Im Gleichschritt mit anderen Bundesländern gibt es im Saarland ab Samstag, seit dem 11.12.2021 Erleichterungen für Personen mit erfolgter Boosterimpfung bei der 2Gplus-Regelung. Die Entbindung von der Testpflicht gilt für alle Personen mit Booster-Impfung (unbefristet sowie direkt nach Erhalt).

Eine Übersicht zu den geltenden Regelungen finden Sie hier: https://www.urlaub.saarland/Reisefuehrer/Aktuelle-Coronaverordnung 

Aktuelle Inzidenzwerte der einzelnen Landkreise finden Sie unter: http://corona.rki.de

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